Lizenzierung
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Lizenzmodell
Abschnitt betitelt „Lizenzmodell“Jeder Mandant benötigt eine gültige, hardware-gebundene Lizenz. Sie wird aus der Hardware-ID des Mandanten (gebildet aus Mandant und Server-Hardware) ausgestellt und bestimmt den Funktionsumfang:
- Schwärzung (Docuflair Redact) und/oder Pseudonymisierung (Docuflair Mask)
- Module Archiv und DMS
- Seitenkontingent pro Jahr und maximale Benutzerzahl
Ohne gültige Lizenz ist der Mandant gesperrt: Benutzer sehen nach dem Login nur „Keine gültige Lizenz“, API-Zugriffe werden abgelehnt, die Hintergrund-Verarbeitung pausiert.
Für den automatischen Abruf von Lizenzen und Verlängerungen wird eine Internet-Verbindung zum Lizenzserver des Anbieters (https://license.administrator.at) empfohlen; zwingend ist sie nicht — Lizenzen lassen sich auch als String oder Datei einspielen.
Lizenz aktivieren
Abschnitt betitelt „Lizenz aktivieren“Zwei Wege führen zum Ziel:
- Mandanten-Administratoren spielen die Lizenz in Selbstbedienung ein — die Seite Lizenz (
/admin/license) ist als einzige auch bei gesperrtem Mandanten erreichbar. Ablauf: Hardware-ID kopieren → Lizenz beim Anbieter anfordern → Lizenz-String eintragen, Datei hochladen oder online abrufen. Details: Lizenz (Mandanten-Administration). - System-Administratoren verwalten die Lizenzen aller Mandanten zentral — inklusive Entfernen einer Lizenz, das den Mandanten-Administratoren vorbehalten bleibt. Details: Mandanten-Lizenzen (System-Administration).
Lizenz prüfen und erneuern
Abschnitt betitelt „Lizenz prüfen und erneuern“Die Karte „Aktuelle Lizenz“ zeigt den Status als Badge: Gültig (grün), Abgelaufen (gelb), Falsche Hardware-ID / falscher Mandant (gelb), Signatur ungültig (rot), Ungültiges Format (rot) oder Keine Lizenz hinterlegt (grau) — dazu die lizenzierten Funktionen und Lizenzdaten inkl. Ablaufdatum.
Der Block „Seitenverbrauch“ zeigt das Jahreskontingent mit Fortschrittsbalken (ab 75 % gelb, ab 90 % rot). Gezählt wird jede Seite, die das System in einer verwertbaren Fassung verlässt; Original-Downloads und wiederholte Bezüge derselben Fassung sind kostenfrei.
